Kindermöbel seit 1881
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Kompromisslose Sicherheit
Versandkostenfrei ab 120,- EUR

AGB's Geschäftskunden Heinrich Geuther GmbH & Co KG

Liefer- und Zahlungsbedingungen für Geschäftskunden der Heinrich Geuther GmbH & Co. KG

Wir liefern grundsätzlich nur zu den nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen – insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers – setzt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus.

1. Angebot und Auftrag

Angebote sind freibleibend. Aufträge werden nur auf Wunsch bestätigt. Nachträgliches Bekanntwerden von Veränderungen in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen des Bestellers, z.B. Zahlungseinstellung, Wechselproteste, schlechte Auskünfte, berechtigen uns, vom Liefervertrag zurückzutreten oder neue Bedingungen (Vorauszahlungen bzw. Nachnahmelieferungen) aufzugeben.

2. Preise

Alle Preise gelten in EURO und sind freibleibend.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt bei handelsüblicher Verpackung verpackungsfrei ab Werk durch Spediteur unserer Wahl. Bei Aufträgen ab einem Warenwert von 665,– Euro werden im Inland die bis zum Stückgutbahnhof des Käufers anfallenden Versandkosten auf der Rechnung vergütet. Exportsendungen werden ab 665,– Euro frei deutsche Grenze abgefertigt. Teillieferungen sind zulässig und dürfen gesondert in Rechnung gestellt werden. Geringfügige Abweichungen und erforderliche technische Änderungen bei den Mustern, Modellen und Farben behalten wir uns vor. Die angegeben Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, diese sind als Fixtermine oder verbindliche Liefertermine ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt worden. Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten, so muß der Käufer vor Rücktritt eine angemessene Nachfrist von mindestens 18 Tagen setzen. Bei unverschuldetem Lieferverzug, insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen etc. entfällt das Rücktrittsrecht des Bestellers. Die Lieferfrist verlängert sich in diesen Fällen um einen angemessenen Zeitraum. Schadenersatzansprüche wegen Nicht- oder Spätlieferung sind ausgeschlossen.

4. Gefahrenübergang – Transportversicherung

Die Gefahr geht mit der Absendung ab Werk auf den Besteller über. Der Lieferer hat das Recht, das Transportrisiko auf Kosten des Bestellers zu versichern, falls bei Auftragserteilung keine gegenteilige Weisung erfolgt.

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung mit 3% Skonto oder nach 30 Tagen netto. Bei Zahlungsverzug werden die banküblichen Zinsen berechnet. Ist der Käufer mit einer Rechnung in Verzug, so werden alle späteren Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.

6. Gewährleistung und Haftung

Alle Waren werden vor Versand einer Kontrolle unterzogen. Beanstandungen der Sendung aufgrund offensichtlicher Mängel hinsichtlich Beschaffenheit und Menge können nur innerhalb von 8Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich vorgebracht werden. Bei Transportschäden ist der Käufer verpflichtet, diese sofort nach Empfang der Ware gegenüber der Post-, Bahnverwaltung oder dem Spediteur geltend zu machen. Bei anerkannten Mängeln behalten wir uns vor, Nachbesserung zu leisten. Sollte dies nicht möglich sein, wird Ersatz mangelfreier Ware geliefert. Für Schäden und Folgeschäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Anbringung, übermäßige Beanspruchung und natürliche Abnützung entstehen, haben wir nicht aufzukommen. Ansprüche nach dem Produkthaftgesetz werden bei vorsätzlicher Nichtbeachtung unserer Gebrauchsanweisungen eingeschränkt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen, künftig entstehen – den Forderungen und Einlösung von Schecks und Wechseln Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:

a) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Fakturenwertes des Verkäufers an diesen ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

b) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

c) Der Verkäufer gibt schon jetzt voll bezahlte Lieferungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 10% übersteigt.

d) Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sowie Factoring dieser Forderungen sind unzulässig.

e) Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon, gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist.

8. Erfüllungsort – Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Mitwitz. Gerichtsstand ist Kronach.

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